Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern gegen landesrechtlich vorgenommene Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von Spielhallen zurückgewiesen. Danach sind die auch aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes vorgenommenen Regelungen bspw. zum Abstand zwischen Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen verfassungsgemäß.

LKT Rundschreiben Nr. 226/2017 [PDF-Dokument: 51 kB]

20.04.2017